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vollen Zugang zu unseren Sammelaktionen, einschließlich der Vorfinanzierung der Verfahren durch den Verein oder Prozessfinanzierungsunternehmen,
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Vermittlung von kompetenten Vertrauensanwälten,
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bis zu drei kostenfreie Ersteinschätzung durch unsere Vertrauensanwälte zu Ihren konkreten Rechtsproblemen,
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regelmäßige Informationen zu verbraucherrelevanten Themen.
Mitgliedsbeitrag
Für die außerordentliche Mitgliedschaft fällt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von EUR 40,00 an. Der Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich dazu verwendet, den Service für unsere Mitglieder zu verbessern und auszubauen, dies z.B. durch weitere Sammelaktionen und zur Stärkung der Verbraucherrechte.
Der Mitgliedsbeitrag wird mit dem Tag des Beitritts als außerordentliches Mitglied zum VFWA fällig und ist sodann jährlich am selben Tag fällig.