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Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO - So bekommen Sie Einsicht in Ihre Daten

  • Autorenbild: VFWA
    VFWA
  • 26. Sept. 2025
  • 4 Min. Lesezeit

Das Auskunftsrecht nach Art 15 DSGVO
Das Auskunftsrecht nach Art 15 DSGVO

Sie haben Post von einem Unternehmen bekommen, von dem Sie noch nie gehört haben, ein Unternehmen mit dem Sie nichts zu tun haben, schickt Ihnen eine Rechnung und Sie fragen sich, woher hat das Unternehmen Ihre Daten und was macht es damit? Auf diese Fragen gibt es Antworten. Sie können von Unternehmen Auskunft darüber verlangen, warum das Unternehmen Ihre Daten verarbeitet, welche Daten es verarbeitet und woher die Daten kommen. In diesem Beitrag erfahren Sie wie.


Wichtig: Wir erstellen unsere Blogbeiträge sorgfältig und teilweise mit Unterstützung unserer Experten. Dennoch können wir keine Haftung für die hier zur Verfügung gestellten Informationen übernehmen. Bitte holen Sie stets den Rat eines Rechtsanwalts ein, wenn Sie ein konkretes rechtliches Problem haben. Gerne können wir kompetente Rechtsanwälte empfehlen. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail: info@vfwa.at


1) Worum geht es beim Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO?

Mit Art. 15 DSGVO können Sie vom Verantwortlichen (z. B. Unternehmen, Verein, Behörde) verlangen:

  • Ob personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden.

  • Welche Daten konkret (inkl. Kopie der Daten).

  • Zwecke, Rechtsgrundlagen, Kategorien der Daten.

  • Empfänger bzw. Empfängerkategorien (nach aktueller Rechtsprechung möglichst namentlich).

  • Speicherdauer bzw. Kriterien für die Festlegung.

  • Herkunft der Daten, wenn nicht bei Ihnen erhoben.

  • Logik/Bedeutung/Auswirkungen bei automatisierten Entscheidungen/Profiling.

  • Übermittlungen in Drittländer inkl. Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln).

  • Hinweis auf Ihre weiteren Rechte (Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Beschwerde).

„Kopie“ heißt: eine inhaltlich verständliche Wiedergabe Ihrer Daten – nötigenfalls als Dokumenten- oder Datenauszug (z. B. PDFs, CSV/JSON, E-Mails, Chatverläufe, Vertragsdaten, Log- oder Trackingdaten). Personenbezogene Daten Dritter dürfen geschwärzt werden.


2) So bekommen Sie Zugang zu Ihren Daten – Schritt für Schritt

A) Zuständige Stelle findenIn der Datenschutzerklärung: „Verantwortlicher“, ggf. „Datenschutzbeauftragte:r“.

B) Antrag stellen

  • Formfrei: E-Mail reicht, Brief/Einschreiben ist ebenso möglich.

  • Betreff z. B.: „Auskunft nach Art. 15 DSGVO – [Ihr Name]“.

  • Nennen Sie Identifikatoren (Kundennummer, E-Mail, Nutzername, Bestellnummern, App-ID).

  • Fordern Sie Kopie der Daten und sämtliche Informationen nach Art. 15 Abs. 1–2 DSGVO.

  • Bitten Sie um elektronische Antwort (bei elektronischem Antrag üblich).

  • Legen Sie angemessene Identitätsnachweise nur in dem Umfang bei, der nötig ist (z. B. geschwärzte Ausweiskopie mit sichtbar: Name, Geburtsdatum).

C) Fristen und Kosten

  • Antwort binnen 1 Monat ab Eingang.

  • Verlängerung um bis zu 2 Monate nur bei Komplexität – mit Begründung.

  • Unentgeltlich. Gebühren nur bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen.

D) Form der Bereitstellung

  • Verständlich und leicht zugänglich; bei digitalen Diensten maschinenlesbar (z. B. CSV/JSON).

  • Sichere Übermittlung (verschlüsselte E-Mail, Downloadlink mit Passwort, Kundenkonto).

  • Ein Log-in-Portal darf angeboten werden, aber nicht verpflichtend sein, wenn Sie eine andere Form wünschen.


3) So muss das Unternehmen reagieren

  • Eingangsbestätigung (empfehlenswert, aber nicht zwingend).

  • Identitätsprüfung: nur verhältnismäßig; überzogene Nachweise sind unzulässig.

  • Vollständige Antwort auf alle Punkte nach Art. 15 – inkl. Datenkopie.

  • Konkrete Empfänger benennen, wenn möglich; nicht nur Kategorien.

  • Teilzugang mit Schwärzungen sofern erforderlich zum Schutz Dritter oder von Geschäftsgeheimnissen (die Rechte anderer sind zu wahren – pauschale Verweigerungen sind unzulässig).

  • Begründete Verlängerungsmitteilung, falls nötig, vor Ablauf der Ein-Monats-Frist.

  • Keine Hürden: keine Pflicht, ein Konto anzulegen oder ein bestimmtes proprietäres Format zu akzeptieren.


4) Wenn das Unternehmen nicht (ausreichend) reagiert – Ihre Durchsetzung

a.) Freundliche Erinnerung (nach ~2–3 Wochen oder zum Fristende)

  1. Verweisen Sie auf das Eingangsdatum und setzen Sie eine kurze Nachfrist (z. B. 7 Tage).

  2. Kündigen Sie Beschwerde und gerichtliche Schritte an.

b.) Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB)

  • Kostenfrei.

  • Fügen Sie Ihren Antrag, Nachweise (E-Mails, Einschreibenbelege, Screenshots) und die Reaktion bzw. das Ausbleiben der Reaktion bei.

  • Die DSB kann die Erfüllung anordnen und aufsichtsrechtlich tätig werden.

c.) Gerichtlicher Rechtsweg (Art. 79 DSGVO)

  • Sie können beim zuständigen Gericht (Wohnsitz oder Sitz des Verantwortlichen) auf Erfüllung des Auskunftsanspruchs und ggf. Unterlassung klagen.

  • Zusätzlich kommen Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO in Betracht.

  • Wichtig: Zögern Sie nicht, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und eine Klage über eine:n Anwält:in einzubringen, wenn Ihre Rechte missachtet werden.


VFWA-Unterstützung: Wir geben praxisnahe Tipps zu Ihrem konkreten Fall und vermitteln auf wenn erforderlich eine:n Vertrauensanwält:in.


5) Häufige Stolpersteine – und was Sie entgegnen können

  • „Datenschutz verbietet uns die Auskunft.“ – Falsch. Der Datenschutz verpflichtet zur Auskunft; legitime Abwägungen betreffen nur Schwärzungen/Teilauskünfte.

  • „Nur über unser Portal.“ – Sie dürfen eine andere Form wählen (z. B. E-Mail/Brief).

  • „Zu aufwendig.“ – Kein Ablehnungsgrund. Die DSGVO kennt Aufwand – nicht als Ausrede.

  • „Schicken Sie bitte Ihren kompletten Pass in Farbe.“ – Nur erforderliche Nachweise; Sie können sensible Angaben schwärzen.

  • „Wir nennen nur Kategorien von Empfängern.“ – Verlangen Sie konkrete Namen, soweit möglich.


6) Mustertexte (zum Kopieren & Anpassen)

A) Erstanfrage Auskunft (E-Mail/Brief)

Betreff: Auskunft nach Art. 15 DSGVO – [Ihr Name]

Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit übe ich mein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO aus.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie personenbezogene Daten zu meiner Person verarbeiten, und erteilen Sie mir vollständige Auskunft inkl. Kopie meiner personenbezogenen Daten sowie Informationen nach Art. 15 Abs. 1–2 DSGVO (Zwecke, Rechtsgrundlagen, Kategorien, konkrete Empfänger, Speicherdauer, Herkunft, Übermittlungen in Drittländer inkl. Garantien, automatisierte Entscheidungen/Profiling).

Identifikatoren: [z. B. Kundennummer, E-Mail, Nutzername].

Ich bevorzuge eine elektronische Antwort.

Mit freundlichen Grüßen [Name, Anschrift, E-Mail, optional Ausweiskopie]


B) Erinnerung/Nachfrist

Betreff: Erinnerung – Auskunft nach Art. 15 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Anfrage vom [Datum] ist fristgerecht zu beantworten. Die Monatsfrist endet am

[Datum].Ich setze eine Nachfrist von 7 Tagen. Danach wende ich mich an die Datenschutzbehörde und prüfe gerichtliche Schritte.

Mit freundlichen Grüßen[Name]


C) Präzisierung: konkrete Empfänger

Bitte benennen Sie die konkreten Empfänger meiner Daten. Kategorien allein genügen nicht, soweit die Empfänger bestimmbar sind.


7) Checkliste für Ihre Unterlagen

  • Kopie Ihres Antrags (E-Mail/Brief).

  • Eingangsbestätigung oder Sende-/Zustellnachweis.

  • Kalendernotiz: Frist = Eingang + 1 Monat.

  • Nachfrist-Schreiben.

  • Eventuelle Teilauskünfte/Antworten.

  • Beschwerde an die DSB (mit Beilagen).

  • Zeitaufstellung/Schaden (für Art. 82-Ansprüche).


8) FAQ kurz & bündig

  • Wie oft darf ich fragen? – So oft sachlich begründet. Häufungen können als exzessiv gewertet werden (dann evtl. Gebühr).

  • Daten aus Backups? – Eine Nutzung zu Auskunftszwecken ist zumutbar; vollständige Wiederherstellung ganzer Backups wird nicht verlangt.

  • Messenger/Chats/Trackingdaten? – Ja, auch das sind personenbezogene Daten.

  • Gesundheits-/Kreditdaten? – Ja, aber mit besonderer Sorgfalt/Schwärzungen.

  • Fristverlängerung? – Max. +2 Monate, vorher begründet mitteilen.



Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie ein konkretes Problem haben - wir können Ihnen hilfreiche Tipps für Ihren Fall geben und (wenn erforderlich) kompetente Rechtsberatung vermitteln!


 
 
 
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