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Gewährleistung für Verbraucher - Was Sie wissen sollten

  • Autorenbild: VFWA
    VFWA
  • 1. Juli
  • 5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 6. Juli


Der Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung ist heutzutage Alltag. Ob beim Händler um die Ecke, im Online-Shop oder beim großen Auktionshaus – fast jeder Kunde hat schon Erfahrung mit Käufen und deren möglichen Mängeln gemacht. Dabei ist die Gewährleistung ein zentrales Thema, das Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich kennen sollten, um ihre Rechte zu wahren und im Fall der Fälle richtig reagieren zu können. In diesem Blog-Beitrag erhalten Sie eine umfassende Übersicht über Ihre Verbraucherrechte bei Gewährleistungsansprüchen, was Sie im Fall eines Mangels beachten müssen und welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen.


Bitte beachten Sie: Wir erstellen unsere Blogbeiträge mit sorgfältig und teilweise mit Unterstützung unserer Experten. Dennoch können wir keine Haftung für die hier zur Verfügung gestellten Informationen übernehmen. Bitte holen Sie stets den Rat eines Rechtsanwalts ein, wenn Sie ein konkretes Problem haben. Gerne können wir Ihnen kompetente Rechtsanwälte empfehlen. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail: info@vfwa.at


  1. Was ist Gewährleistung?

    Gewährleistung ist der rechtliche Begriff dafür, dass der Verkäufer für Mängel an einer gekauften Sache haftet, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben. Das bedeutet, wenn Sie ein Produkt kaufen und innerhalb der gesetzlichen Frist feststellen, dass es beispielsweise defekt ist oder nicht den vereinbarten Eigenschaften entspricht, können Sie Gewährleistungsansprüche geltend machen.


  2. Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

    Oft werden die Begriffen Gewährleistung und Garantie verwechselt oder gleichgestellt, obwohl die Begriffe nicht ident sind:


    • Gewährleistung: Gesetzlich geregelt; umfasst Mängel, die bereits bei Übergabe bestehen.

    • Garantie: Freiwilliges, zusätzliches Versprechen des Herstellers oder Verkäufers, bestimmte Mängel zu beheben oder zu ersetzen, auch wenn sie nach Übergabe auftreten.


    In Österreich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Garantie, aber Händler und Hersteller bieten sie häufig freiwillig an. Die Gewährleistung bleibt jedoch der zentrale Schutz bei Mängeln.


  3. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist?

    In Österreich beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist grundsätzlich zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Diese Frist gilt für neue Produkte. Bei gebrauchten Waren kann die Frist auf ein Jahr reduziert werden, sofern dies im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Die Frist beginnt mit dem Tag der Übergabe zu laufen. Wenn die Frist abgelaufen ist, können Sie den Gewährleistungsanspruch nicht mehr geltend machen, auch wenn bereits bei Übergabe ein Mangel vorhanden war. Nach Ablauf der Frist haben Sie möglicherweise noch Ansprüche auf Schadenersatz.


  4. Was gilt bei Mängeln?

    Ein Mangel liegt vor, wenn das Produkt nicht den vereinbarten Eigenschaften entspricht, beschädigt ist, oder nicht die üblichen Eigenschaften aufweist. Beispielsweise:

    • Ein Fernseher funktioniert nach kurzer Zeit nicht mehr.

    • Ein Kleidungsstück weicht in Farbe oder Schnitt vom Angebot ab.

    • Ein Auto weist bereits bei der Übergabe einen Fehlers auf.


    Hinweis: Nicht jeder Defekt ist automatisch ein Mangel, z.B. normale Abnutzung oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind, fallen nicht unter die Gewährleistung.


  5. Ihre Rechte bei Gewährleistungsansprüchen?

    Wenn ein Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist auftritt, stehen Ihnen verschiedene Rechte zu:

    • Nachbesserung (Reparatur)

      Der Verkäufer hat das Recht, den Mangel zu beheben. Er kann eine Reparatur durchführen oder das Produkt austauschen. Sie sollten dem Verkäufer die Gelegenheit geben, den Mangel zu beheben, bevor Sie weitere Schritte setzen.

    • Ersatzlieferung

      Wenn die Nachbesserung nicht möglich ist oder der Verkäufer sie verweigert, können Sie eine Ersatzlieferung verlangen – also ein funktionierendes, mangelfreies Produkt.

    • Rücktritt vom Vertrag

      Wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung scheitert oder unzumutbar sind, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Das bedeutet, Sie geben den Kauf rückgängig und erhalten Ihr Geld zurück.

    • Minderung des Kaufpreises

      Alternativ können Sie auch eine Preisminderung fordern, wenn Sie das Produkt weiter verwenden möchten, obwohl es Mängel aufweist.

    • Schadensersatz

      In bestimmten Fällen können Sie auch Schadensersatz fordern, etwa bei Folgeschäden durch den Mangel.


  6. Wie gehen Sie vor, wenn ein Mangel auftritt?
    • Prüfen Sie den Mangel: Versuchen Sie zu erkennen, was konkret nicht funktioniert und ob der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war oder erst durch die Nutzung entstanden ist.

    • Dokumentieren Sie den Mangel: Fotografieren Sie den Fehler und bewahren Sie den Kaufbeleg auf.

    • Setzen Sie eine angemessene Frist: Informieren Sie den Verkäufer schriftlich über den Mangel und fordern Sie eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Frist sollte mindestens 14 Tage betragen, damit der Verkäufer genügend Zeit hat, den Mangel zu beheben.

    • Mangelanzeige: Ihre Mängelanzeige sollte schriftlich erfolgen (z.B. per Einschreiben oder E-Mail), um später einen Nachweis zu haben. Für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel bestreitet, ist eine Dokumentation sehr hilfreich.

    • Warten Sie auf die Reaktion: Wenn der Verkäufer den Mangel behebt oder eine Ersatzlieferung anbietet, haben Sie Ihre Rechte wahrgenommen. Sollte dies nicht geschehen oder der Verkäufer ablehnen, können Sie weitere Schritte setzen.


  7. Was tun, wenn der Verkäufer nicht reagiert oder den Mangel bestreitet?

    Falls der Verkäufer nicht auf Ihre Mängelanzeige reagiert oder den Mangel bestreitet, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Frist setzen: Erneut eine angemessene Frist setzen.

    • Beweise sichern: Fotos, Zeugen oder andere Beweise sammeln, die den Mangel belegen.

    • Rechtliche Schritte: Falls keine Einigung erzielt werden kann, können Sie den Weg über die Schlichtungsstellen oder Gerichte gehen.


    Kontaktieren Sie bei Bedarf rechtzeitig einen Rechtsanwalt. Beachte Sie dabei, dass Ihr Gewährleistungsanspruch zeitlich begrenzt ist und im Fall der Versäumung der Frist auch keine Klage mehr erhoben werden kann.


  8. Was gilt für digitale Produkte und Dienstleistungen?

    Mit dem zunehmenden Digitalhandel ergeben sich auch spezielle Fragen zur Gewährleistung bei digitalen Produkten (z.B. Software, Apps, Streaming-Diensten). Hier gilt:

    • Die Mängel müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist angezeigt werden.

    • Das Recht auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Austausch, besteht grundsätzlich auch bei digitalen Produkten.

    • Bei Diensten ist zu prüfen, ob diese vertragsgemäß erbracht wurden.


    Generell ist es wichtig, die jeweiligen Nutzungs- und Gewährleistungsbedingungen genau zu lesen, da digitale Produkte manchmal in anderen Rahmenbedingungen verkauft werden.


  9. Was passiert bei Verbrauchsgüterkäufen im Ausland?

    Wenn Sie in Österreich bei einem Händler im EU-Ausland kaufen, gelten die gleichen Verbraucherschutzrechte, dank der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie. Bei Online-Käufen innerhalb der EU haben Sie meist 14 Tage Widerrufsrecht, das unabhängig von der Gewährleistung ist, um den Vertrag zu widerrufen. Bei Mängeln gilt weiterhin die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren.


    Zu Ihren Rechten bei Online-Käufen verfassen wir noch einen separaten Blog-Beitrag.


  10. Tipps
    • Kaufbelege aufbewahren: Quittungen, Rechnungen oder Bestellbestätigungen sind die wichtigsten Beweise.

    • Vertrag genau prüfen: Vor allem bei Online-Käufen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lesen.

    • Rechtzeitig handeln: Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist melden.

    • Bei Unsicherheit beraten lassen: Verbrauchervereine oder Rechtsexperten können bei Streitigkeiten helfen.


  11. Zusammenfassung

    Die Gewährleistung ist ein wichtiger Schutzmechanismus für österreichische Verbraucher. Sie garantiert, dass bei Mängeln an gekauften Waren innerhalb von zwei Jahren die Rechte des Käufers gewahrt bleiben, und ermöglicht Nachbesserung, Ersatzlieferung, Rücktritt oder Preisminderung. Es ist wichtig, bei Mängeln schnell und gut dokumentiert vorzugehen, um die eigenen Rechte durchzusetzen.


    Tipp: Seien Sie sich bewusst, dass Sie nicht nur auf die gesetzlichen Fristen und Rechte achten müssen, sondern auch Ihre Mängel zeitnah melden. Mit einer guten Dokumentation und Kenntnis Ihrer Rechte sind Sie bestens gewappnet, um im Fall der Fälle erfolgreich aufzutreten.

 
 
 

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