top of page

Probleme bei Flugreisen: Ihre Rechts bei Verspätungen, Änderungen, Stornierungen und Gepäckverlust

  • Autorenbild: VFWA
    VFWA
  • 23. Juli 2025
  • 6 Min. Lesezeit
Was Ihnen bei Verspätungen, Änderungen, Stornierungen und Gepäckverlust zusteht
Was Ihnen bei Verspätungen, Änderungen, Stornierungen und Gepäckverlust zusteht

Fliegen gehört heute für viele Menschen zum Alltag: Ob Urlaubsreise, Geschäftsreise oder Familienbesuch – Flüge sind oft die schnellste Verbindung zu unserem Ziel. Doch was passiert, wenn der Flug sich verspätet, geändert wird oder sogar ganz gestrichen wird? Oder wenn Ihr Gepäck auf dem Weg verloren geht oder verspätet ankommt? Viele Reisende fühlen sich in solchen Situationen hilflos oder wissen nicht, welche Rechte sie haben. Dabei gibt es klare gesetzliche Regelungen und Verbraucherrechte, die in Österreich und der Europäischen Union gelten und Ihre Ansprüche schützen.


In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte Sie bei Flugverspätungen, Flugänderungen, Flugstornierungen und Gepäckproblemen haben – und was Sie tun können, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.


Bitte beachten Sie: Wir erstellen unsere Blogbeiträge sorgfältig und teilweise mit Unterstützung unserer Experten. Dennoch können wir keine Haftung für die hier zur Verfügung gestellten Informationen übernehmen. Bitte holen Sie stets den Rat eines Rechtsanwalts ein, wenn Sie ein konkretes Problem haben. Gerne können wir Ihnen kompetente Rechtsanwälte empfehlen. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail: info@vfwa.at


  1. Was sind die wichtigsten Rechte bei Flugverspätungen?


Eine Flugverspätung ist ärgerlich, doch grundsätzlich haben Sie im Falle einer Verspätung bestimmte Ansprüche. Die wichtigsten Regelungen finden sich in der EU-fluggastrechte-Verordnung (EU-Verordnung 261/2004), die in Österreich unmittelbar gilt.


Ab welcher Verzögerung besteht Anspruch auf Unterstützungsleistungen?

  • Verspätung von mindestens 2 Stunden bei Flügen bis 1500 km

  • Ab 3 Stunden bei Flügen innerhalb der EU über 1500 km oder bei anderen Flügen zwischen 1500 km und 3500 km

  • Ab 4 Stunden bei Flügen über 3500 km


Welche Ansprüche habe ich bei Verspätungen?

  • Betreuung: Bei längeren Verzögerungen haben Sie Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen, Kommunikationsmöglichkeiten (Telefonate, E-Mails) und ggf. Übernachtung, wenn die Wartezeit eine Nacht überschreitet.

  • Umbuchung oder Rückerstattung: Sie können wählen, ob Sie auf den nächsten verfügbaren Flug umgebucht werden möchten oder Ihren Ticketpreis rückerstattet bekommen.

  • Ausgleichszahlung: Bei großen Verspätungen, die ab 3 Stunden auf dem Endziel eintreten, steht Ihnen zusätzlich eine finanzielle Entschädigung zu, es sei denn, die Verspätung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht.


  1. Entschädigung bei Flugverspätung: Wie viel gilt es?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz:

Flugdistanz

Entschädigung

Beispiel

Bis 1500 km

250 Euro

Flüge innerhalb Österreichs

1500 km – 3500 km

400 Euro

Flüge innerhalb der EU, z.B. Wien - Paris

Über 3500 km

600 Euro

Langstreckenflüge z.B. Wien - New York

Ausnahmen: Die Fluggesellschaft ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn sie nachweisen kann, dass die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände entstanden ist, z.B. schlechtes Wetter, politische Unruhen, Sicherheitsrisiken oder Streiks, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.


  1. Was tun bei Flugänderungen und -stornierungen?


Flugänderungen können auftreten, etwa wenn die Airline den Flugzeiten ändert oder den Flug streicht. Hier gelten folgende Rechte:

  • Information: Die Fluggesellschaft muss Sie unverzüglich über Flugänderungen oder -stornierungen informieren.

  • Umbuchung oder Rückerstattung: Bei erheblichen Änderungen haben Sie das Recht, auf einen anderen Flug umzubuchen oder den Ticketpreis zurückzuerhalten.

  • Betreuung und Unterstützung: Bei Flugstreichungen oder erheblichen Änderungen haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen, Betreuung und bei Übernachtungen.

  • Ausgleichszahlung: Bei Streichungen ab 14 Tage vor Abflug haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, die Airline informiert Sie rechtzeitig oder bietet eine alternative Beförderung an.


Wichtig: Bei kurzfristigen Stornierungen oder Änderungen durch die Airline haben Sie in der Regel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, sofern kein außergewöhnlicher Grund vorliegt.


  1. Flugstorno: Ihre Rechte im Überblick


Wenn die Airline den Flug vollständig storniert, haben Sie laut EU-Verordnung folgende Rechte:

  • Rückerstattung: Sie können den Ticketpreis innerhalb von 7 Tagen zurückerhalten. Dabei haben Sie auch Anspruch auf eine Erstattung für alle Reiseleistungen, die Sie gebucht haben und die wegen der Stornierung nicht mehr genutzt werden können.

  • Alternative Beförderung: Alternativ können Sie auf einen anderen Flug umgebucht werden, zeitlich passend oder nach Ihrer Wahl, falls Plätze verfügbar sind.

  • Betreuung und Unterstützung: Bei einer Flugstornierung sind Mahlzeiten, Erfrischungen, Kommunikationsmöglichkeiten sowie gegebenenfalls Unterkunft und Transport zum Hotel kostenlos, wenn die Wartezeit erheblich ist.

  • Ausgleichszahlung: Wenn Sie über eine Flugstornierung erst kurz vor Abflug informiert werden und die Airline keine alternative Beförderung anbietet, könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, es sei denn, die Stornierung beruht auf außergewöhnlichen Umständen.


Tipp: Bei Stornierungen, die durch die Airline verursacht werden, sollten Sie immer auf eine schriftliche Bestätigung und gegebenenfalls eine Bestätigung über den Grund der Stornierung bestehen. So haben Sie für eventuelle spätere Ansprüche Beweise.


  1. Was tun bei Gepäckproblemen? Verspätung, Verlust oder Beschädigung


Gepäckprobleme können den Urlaub erheblich beeinträchtigen. Ihre Rechte in Österreich und EU:


Gepäckverspätung

  • Entschädigung: Wenn Ihr Gepäck verspätet ankommt, haben Sie Anspruch auf Ersatz für notwendige Anschaffungen wie Kleidungsstücke, Hygieneartikel usw. Die Airline ist verpflichtet, diese Kosten bis zu bestimmten Obergrenzen zu ersetzen.

  • Meldung: Melden Sie den Verlust oder die Verspätung sofort am Flughafen bei der Gepäckermittlung (Lost & Found). Bewahren Sie Quittungen auf.


Gepäckverlust

  • Entschädigung: Falls Ihr Gepäck verloren geht, haben Sie Anspruch auf den Ersatz des Inhalts bis zu einer Höchstgrenze (aktuell etwa 1.350 Euro). Für wertvolle Gegenstände ist eine separate Versicherung empfehlenswert.

  • Meldung: Sofort am Flughafen eine Verlustmeldung aufnehmen und alle Wertgegenstände, Dokumente und Quittungen dokumentieren.


Beschädigtes Gepäck

  • Reparatur oder Ersatz: Bei beschädigtem Gepäck können Sie entweder eine Reparatur verlangen oder Ersatz. Bei größeren Schäden können Sie den Ersatzwert fordern.


Wichtig: Ihre Ansprüche sind nur dann durchsetzbar, wenn Sie den Gepäckschaden innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt melden und alle Belege aufbewahren.


  1. Tipps, um Ihre Rechte durchzusetzen


Damit Sie im Falle von Flugproblemen nicht auf dem Recht sitzen bleiben, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Frühzeitig dokumentieren: Bewahren Sie alle Quittungen, Bordkarten, E-Mails und Fotos auf.

  • Rechtzeitig reklamieren: Melden Sie Mängel sofort bei der Fluggesellschaft, am besten schriftlich (z.B. per E-Mail) und fordern Sie eine Bestätigung.

  • Kenntnis der gesetzlichen Fristen: Sie haben in Österreich und der EU in der Regel 2 Jahre Zeit, um Ansprüche geltend zu machen.

  • Reiseversicherungen: Eine gute Reiseversicherung, insbesondere mit Rechtsschutz, kann im Streitfall sehr hilfreich sein.

  • Kontaktaufnahme mit Verbraucherstellen: Bei Konflikten können Sie sich an die österreichische Arbeiterkammer, den VKI oder das europäische Verbraucherzentrum wenden.


  1. Was tun, wenn die Airline nicht reagiert?


Wenn Sie nach einer Meldung oder Beschwerde keine zufriedenstellende Antwort erhalten:

  • Schlichtungsstellen: Wenden Sie sich an die Agentur für Passagier- und Fluggastrechte in Österreich.

  • Rechtsberatung: Scheuen Sie nicht davor, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Oft ist schon ein Aufforderungsschreiben durch einen Anwalt ausreichend, um die Fluglinie zur Zahlung Ihrer Entschädigung zu bringen. Gerne können wir Ihnen herausragende Vertrauensanwälte empfehlen, die Ihren Fall beurteilen können.

  • Gerichtliche Schritte: Als letztes Mittel bleibt der Weg vor das Gericht. Manche Fluglinien lassen es auf ein Gerichtsverfahren ankommen, weil Verbrauchern diesen Schritt oft nicht gehen wollen. Nehmen Sie rechtliche Beratung in Anspruch und setzen Sie Ihre Rechte durch, wenn die Erfolgsaussichten gut sind.


  1. Präventivtipps: So vermeiden Sie Probleme


  • Reise- und Flugtickets genau prüfen: Achten Sie auf die Flugzeiten, Gepäckbestimmungen und Umbuchungsmöglichkeiten. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bringt Klarheit.

  • Rechtzeitig am Flughafen sein: Bei internationalen Flügen empfiehlt es sich, mindestens 2-3 Stunden vor Abflug am Airport zu sein. So lassen sich Check-in, Sicherheitskontrolle und Gepäckaufgabe stressfrei bewältigen.

  • Gepäck gut versichern: Hochwertige Gegenstände oder Wertvolles sollten separat versichert werden, um im Schadensfall auf der sicheren Seite zu sein.

  • Flexible Buchungsbedingungen wählen: Bei Unsicherheiten oder großen Reiseplänen sind flexible Tarife mit Storno- oder Umbuchungsmöglichkeiten vorteilhaft.

  • Reise- und Flugversicherungen abschließen: Eine Versicherung, die auch Rechtschutz oder Reiserücktritt abdeckt, kann im Krisenfall viel Ärger ersparen.

  • Frühzeitig informieren: Bei geplanten Änderungen oder Annullierungen der Airline können Sie oft rechtzeitig alternativen planen oder Umbuchungen vornehmen.


  1. Zusammenfassung: Ihre wichtigsten Rechte im Überblick


Situation

Ihre Rechte

Hinweise

Verspätung ab 2 Stunden

Betreuung, Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten, bei folgender Dauer: Support/Unterstützung

Bei Über 3 Stunden oder nach 1500 km: Anspruch auf Entschädigung möglich

Große Verspätung (über 3-4 Stunden)

Finanzielle Entschädigung (250–600 Euro je nach Flugdistanz)

Ausnahmen bei außergewöhnlichen Umständen

Flugänderung oder -stornierung

Umbuchung, Rückerstattung, Betreuung

Bei erheblichen Änderungen steht Ihnen das Recht auf Unterstützung zu

Flugstorno / Streichung

Ticketpreis Rückerhalt, Alternative Flugoptionen, Betreuung

Bei kurzfristigen Annullierungen Anspruch auf Ausgleichszahlung

Gepäck verspätet / verloren

Ersatz notwendiger Ausgaben, Entschädigung für Gepäckverlust

Innerhalb von 7 Tagen melden, Belege aufheben

Beschädigtes Gepäck

Reparatur oder Ersatz

Schnelles Melden erforderlich


  1. Fazit: Ihre Rechte kennen und durchsetzen


Fliegen sollte kurz oder lang eine angenehme Erfahrung sein. Doch bei Verspätungen, Änderungen oder Gepäckproblemen ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen und aktiv geltend zu machen. Frühzeitige Dokumentation, klare Kommunikation mit der Fluggesellschaft und das Wissen um Ihre Ansprüche erleichtern die Durchsetzung.


Sollte die Airline nicht kooperieren, können Sie Ihr Recht durchsetzen. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren, bei Problemen schnell zu handeln und Forderungen schriftlich zu stellen. Scheuen Sie nicht davor zurück rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Melden Sie sich gerne bei uns - wir können Ihnen hilfreiche Tipps für Ihren Fall geben und (wenn erforderlich) kompetente Rechtsberatung vermitteln.

 
 
 

Kommentare


bottom of page